Hunde

In der Schweiz leben etwa 500'000 Hunde. Sie leben besonders eng mit uns Menschen zusammen.

Der Hund gilt in unserer Gesellschaft als bester Freund des Menschen. Doch, dass es auch so ist und bleibt, muss man die Bedürnisse des Hundes kennen und es erfordert viel Kenntnis und Zeit.

Jeder Hundehaltende der in der Schweiz lebt, ist verpflichtet, dass sein Hund in der schweizerischen Hundedatenbank Amicus registriert ist. Bei Hunden, die aus dem Ausland importiert werden, muss der Besitzer seinen Hund innerhalb von 10 Tagen in der Datenbank, beim Tierarzt registrieren lassen. Ersthundehalter lassen sich vorgängig bei ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren. Mit den Zugangsdaten können wir als Tierarztpraxis danach den Hund in der Datenbank registrieren. Hundehalter, welche bereits einen Hund haben oder hatten, sind bereits in der Datenbank registriert, somit ist die Datenbankanmeldung sofort möglich.
Bei Hunden, welche bereits in der Schweiz gelebt haben und in der Datenbank registriert sind, ist der Vorbesitzer (Züchter, Hundehalter Tierheim) verantwortlich, dass die Umschreibung auf den neuen Hundebesitzer gemacht wird.

Obligatorische Hunde- Erziehungskurse und Sachkundenachweise wurden in vielen Kantonen wieder abgeschaftt. Es empfiehlt sich jedoch für jeden Hundehalter und Hund, entsprechende Kurse zu besuchen. Wählen sie die geeignete Hundeschule für sich und ihren vierbeinigen Freund sorgfältig aus, damit auf die individuellen Bedürfnisse auch gezielt eingegangen wird und die regelmässige Hundeschule für Hund und Mensch ein gern besuchter Ort ist.